AGB

AGB

Allgemeine Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen der Sanierungsfuchs GmbH (nachfolgend die "Sanierungsfuchs")

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als "AGB" bezeichnet) finden Anwendung auf sämtliche Verträge, die Sanierungsfuchs mit Kunden als Auftraggeber und sich darin zu Lieferungen oder anderweitigen Leistungen verpflichtet. Die allgemeinen Einkaufsbedingungen von Sanierungsfuchs sowie geschlossene Rahmenverträge und Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor. (2) Sanierungsfuchs weist den Auftraggeber mit dem Vertragsangebot auf die AGB hin. Mit Annahme des Vertragsangebotes durch den Auftraggeber werden diese AGB Vertragsbestandteil. (3) Auftraggeber im Sinne dieser AGB meint sowohl Verbraucher nach § 13 BGB als auch Unternehmer nach § 14 BGB. (4) Soweit es sich bei dem Auftraggeber um Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, gelten diese AGB auch für künftige Verträge, soweit es sich um Geschäfte gleicher Art handelt. (5) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Der Einbeziehung der AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt nicht, wenn Sanierungsfuchs der Geltung der AGB des Auftraggebers schriftlich zugestimmt hat.

2. Angebot und Annahme

(1) Sanierungsfuchs übermittelt dem Auftraggeber ein Vertragsangebot in Textform. Mündliche Vereinbarungen gibt es nur, wenn diese in Textform bestätigt wurden. (2) Angebote von Sanierungsfuchs sind bis zur Annahme durch den Auftraggeber freibleibend. (3) Änderungen und Ergänzungen des Angebots durch Sanierungsfuchs oder den Auftraggeber bedürfen der Textform und gelten als neues Angebot.

3. Ausführung von Aufträgen

(1) Verbindliche Ausführungsfristen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien in Textform. (2) Ohne verbindliche Fristen bemüht sich Sanierungsfuchs, spätestens 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber mit den Arbeiten zu beginnen. (3) Soweit Sanierungsfuchs das Überschreiten einer Ausführungsfrist nicht zu vertreten hat, trägt der Auftraggeber hierfür die verursachten Mehrkosten. (4) Soweit der Auftraggeber Sanierungsfuchs den Zugang zum Objekt schuldhaft nicht gewährt oder technische Anforderungen nicht gegeben sind, ist der Auftraggeber zum Ersatz entstandener Aufwendungen verpflichtet. (5) Der Auftraggeber stellt Sanierungsfuchs erforderliche Gas-, Wasser-, Abwasser- oder Stromanschlüsse unentgeltlich zur Verfügung. (6) Sanierungsfuchs ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Leistungspflichten zu beauftragen.

4. Abnahme und Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs trägt Sanierungsfuchs bis zur Abnahme der Werkleistung. (2) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sofern Sanierungsfuchs diese verlangt. (3) Die Abnahme kann nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden. (4) Ohne eine Abnahmeerklärung gilt die Leistung 12 Werktage nach Fertigstellung als abgenommen. (5) Die Nutzung der Leistung durch den Auftraggeber gilt als stillschweigende Abnahme. (6) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Erbringung von Erstmaßnahmen, Trocknung oder Leckageortung unabhängig von der Versicherungsentscheidung als Leistung gilt und somit zur Abnahme und Zahlung verpflichtet ist.

5. Leistungserfolg und Mängelansprüche

(1) Ein Leistungserfolg ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart. (2) Die Mängelansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (3) Sanierungsfuchs haftet nicht für Mängel durch falsche Bedienung, Gewalteinwirkung oder Verschleiß. (4) Sanierungsfuchs übernimmt keine Garantie für die Regulierung oder vollständige Kostenübernahme durch die Versicherung. Etwaige Kürzungen oder Ablehnungen durch die Versicherung entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber Sanierungsfuchs.

6. Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Rechnungen sind sofort fällig. (2) Der Auftraggeber zahlt den Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. (3) Abschlags- und Nachtragsrechnungen sind zulässig. (4) Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen. (5) Der Auftraggeber tritt sämtliche Ansprüche gegen die Versicherung im Zusammenhang mit dem beauftragten Schadensfall unwiderruflich an die Sanierungsfuchs GmbH ab. Dies umfasst alle Kosten für Erstmaßnahmen, Leckageortung, Trocknung, Schimmelsanierung, Rückbau und Wiederherstellung. Erfolgt dennoch eine Zahlung der Versicherung an den Auftraggeber, ist dieser verpflichtet, den entsprechenden Betrag unverzüglich an Sanierungsfuchs weiterzuleiten. (6) Sanierungsfuchs ist berechtigt, eine Direktzahlung durch die Versicherung anzustreben. Sollte die Versicherung den Betrag an den Auftraggeber auszahlen, ist dieser verpflichtet, die Zahlung umgehend an Sanierungsfuchs weiterzuleiten.

7. Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbraucher haben das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. (2) Im Falle eines Widerrufs werden 15 % des Schadenswertes als Aufwandsentschädigung berechnet. Dies deckt bereits erbrachte Leistungen, administrative Kosten und entstandene Aufwendungen ab.

8. Auswahl der Leistungen durch den Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber kann im Rahmen der Abtretungserklärung und Vollmacht wählen, ob er die vollständige Dienstleistung oder nur Teilbereiche beauftragen möchte. (2) Die wählbaren Teilbereiche umfassen:

Beispielsweise:

  • Nur Leckageortung

  • Leckageortung + Erstmaßnahme und Trocknung (ohne Wiederherstellung)

  • Komplettdienstleistung (Leckageortung, Erstmaßnahme, Trocknung und Wiederherstellung) (3) Der Auftraggeber wird darüber informiert, dass nur die von ihm beauftragten Leistungen durchgeführt werden und für nicht beauftragte Maßnahmen keine Kosten für ihn entstehen.

9. Eigentumsvorbehalt

(1) Sanierungsfuchs behält sich das Eigentum an Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

10. Vertraulichkeit

(1) Sanierungsfuchs-Informationen und Unterlagen dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Für diesen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. (2) Gerichtsstand für Kaufleute ist Offenburg.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.